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Planung „Es ist besser, man plant - aber nicht zu viel. Es kommt sowieso oft ganz anders!" |
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Der Zeitpunkt, die
Dauer des Aussteigens und die Finanzierung muss sorgfältig geplant werden. Eine so weitreichende
Entscheidung spontan aus einer Bierlaune, aus Frust oder einer verzweifelten Lage
heraus zu treffen, ist wenig ratsam. |
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2. Umstellung: Trauere nicht dem Geld hinterher, dass Du während der Zeit Deines Ausstieges hättest verdienen können! Es gibt Wichtigeres, das wissen wir alle .... (in der Theorie). 3. Vorbereitung: Es gibt so viel zu bedenken und vorzubereiten. Hoffentlich helfen Dir auch unsere Tipps im Kapitel >Checklisten! 4. Absicherung: Sehr wichtig ist auch das Thema >Versicherungen! 5. Rückkehr: Wenn Du Deinen Ausstieg zeitlich befristest, um z.B. im Rahmen eines einjährigen Sabbaticals eine große Reise zu machen, dann denke auch an Deine Rückkehr. Wie wird es sein? Nicht nur Du wirst Dich in dieser Zeit sehr verändern und neue Sichtweisen entwickeln, auch in Deinem beruflichen und privaten Umfeld kann in in einem Jahr viel passieren - oder auch nicht. Viele kommen mit mehr Gelassenheit und neuer Kraft zurück, anderen fällt der Wiedereinstieg schwer. An die Hektik, den Lärm und die Gleichförmigkeit im Tagesablauf kann und will man sich nicht so leicht gewöhnen. Vielleicht ist diese Erfahrung der Auslöser, die nächste Auszeit zu planen oder etwas ganz Neues anzufangen ... 6. Kündigung: Dieser Schritt ist besonders schwer, denn wer gibt schon gerne die gewohnte Sicherheit auf. Schon bei der Wahl des Austrittstermin gibt es einiges zu beachten (Kündigungsfrist, Urlaubsanspruch, persönliche und steuerliche Gesichtspunkte). Wenn Du z.B. im Sommer aufhörst zu arbeiten, bekommst Du nach der nächsten Einkommensteuererklärung einiges an Steuern zurückerstattet, da Dein Jahreseinkommen nur etwa halb so hoch ausfällt. Deine Kündigung wird sich sehr schnell im Kollegen- und Bekanntenkreis herumsprechen und viele Fragen oder Gerüchte nach sich ziehen. Außerdem musst Du spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) informieren, um eventuelle Ansprüche auf Arbeitslosengeld I geltend machen zu können. Nach einer üblichen Sperrfrist von drei Monaten (wegen Eigenkündigung) kannst Du dann abhängig von Alter, Versicherungsdauer und evtl. Restansprüchen Arbeitslosengeld für 6 bis 18 Monate erhalten, vorrausgesetzt du stehst dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung! Befindest Du Dich jedoch auf einer Reise, ist dies nicht der Fall! Und nach der Rückkehr von dieser Reise besteht nur dann ein Anspruch, wenn du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hast. Sobald Du aber nach dem Job länger als ein Jahr auf Reisen bist, hast Du automatisch die Ansprüche aus Deinen früheren Beitragszahlungen verloren! (... es sei denn, Du hast direkt vor der Reise mindestens einen Tag Arbeitslosengeld I bezogen und nach der Reise noch "Restansprüche"). Da dieses Thema komplex ist mit vielen Sonderregelungen und laufenden Änderungen, sollte man sich immer frühzeitig und aktuell unter -> www.arbeitsagentur.de und auch noch persönlich informieren.
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Sandflies
und nettere Nachbarn |